Unter dem Namen „WVAP“ Walliser Verband der Architektur- und Planungsbüros wird ein gemeinnütziger Verein auf unbestimmte Zeit gegründet, der durch die vorliegenden Statuten und durch die Artikel 60 bis 79 des ZGB geregelt wird.
Der Sitz des Vereins befindet sich am beruflichen Wohnsitz des Präsidenten.
Das unterzeichnende Büro erklärt, nach Kenntnisnahme der Statuten vom 16. Mai 2003, seine Absicht, dem Walliser Verband der Architektur- und Planungsbüros (WVAP – AVMC) beizutreten.
Er bestätigt die Wahrhaftigkeit der gemachten Angaben, akzeptiert die statutarischen Bedingungen und verpflichtet sich, die mit dem WVAP-Mitgliedschaft verbundenen Auflagen zu erfüllen.
Die WVAP hat sich aktiv an den Arbeiten im Rahmen der Ausarbeitung der neuen kantonalen Baugesetzgebung beteiligt. Rückblick: Am 15. Dezember 2016 hat der Grosse Rat in zweiter...