Musterverträge Um herauszufinden, ob Ihr Berufsfeld durch einen Standardarbeitsvertrag und/oder einen im Kanton Wallis geltenden Gesamtarbeitsvertrag abgedeckt ist, klicken Sie hier.
Normalarbeitsverträge Die Mindestlöhne für das Jahr 2019 bleiben unverändert gegenüber denen, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind (hier). Für den Rest können Sie sich auf den unten stehenden GAV 2015 beziehen:
Architectes, ingénieurs et autres bureaux d’études 2018
Architectes, ingénieurs et autres bureaux d’études 2015
Architectes, ingénieurs et autres bureaux d’études 2014