Kantonale Baugesetzgebung
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Die WVAP hat sich aktiv an den Arbeiten im Rahmen der Ausarbeitung der neuen kantonalen Baugesetzgebung beteiligt.
Rückblick:
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- Am 15. Dezember 2016 hat der Grosse Rat in zweiter Lesung das Baugesetz und die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) angenommen.
- Die Bauverordnung wurde vom Staatsrat am 22. März 2017 angenommen und am 8. Juni 2017 vom Grossen Rat genehmigt.
- Am 21. Juni 2017 hat der Staatsrat den Beschluss über die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2018 des Baugesetzes, des Gesetzes über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe sowie der Bauverordnung gefasst.
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Die Kantonale Baugesetzgebung tritt am 1. Januar 2018 im Kraft. Nachstehend finden Sie die Pressemitteilung des Staates Wallis. Pressemitteilung_DE
Die Dokumente betreffend die neue Baugesetzgebung, Bauverodnung sowie die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), können direkt über folgenden Link konsultiert werden : Link Dokumentation